Samstag, 19. Mai 2012

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hopfauer-Zimmervermietung.de

  1. Geltungsbereich
    1. Die Hopfauer Zimmervermietungs-AGB´s gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hopfauer Zimmervermietung. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss und Partner
    1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Hopfauer Zimmervermietung steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Hopfauer Zimmervermietung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag.

  3. Verjährung
    1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hopfauer Zimmervermietung beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

  4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
    1. Hopfauer Zimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Hopfauer Zimmervermietung an Dritte.
    3. Hopfauer Zimmervermietung behält sich das Recht vor, bei längerer Buchungsdauer (auch in der Zukunft) eine entsprechende Abschlags oder Gesamt-Rechnung per sofort zu stellen. Diese ist vom Gast binnen 10 Werktage zu begleichen. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn Hopfauer Zimmervermietung den Geldeingang feststellen kann. Erfolgt kein Ausgleich dieser Rechnung behält sich Hopfauer Zimmervermietung das Recht vor, die Buchung als gegenstandslos zu betrachten und das Zimmer anderweitig zu vergeben. Hierfür entstehen dem Gast keinerlei Schadenersatzansprüche.
    4. Rechnungen von Hopfauer Zimmervermietung sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Werktage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Frist gilt erst dann als eingehalten wenn Hopfauer Zimmervermietung den Geldeingang feststellen kann. Hopfauer Zimmervermietung ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Hopfauer Zimmervermietung berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen.

  5. Rücktritt des Kunden/Stornierung (so genannte „No Show“)
    1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hopfauer Zimmervermietung abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hopfauer Zimmervermietung.
    2. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
    3. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. In diesen Fällen wird dem Vertragspartner für die Neuvermietungszeit der Betrag anteilig erstattet.

  6. Rücktritt von Hopfauer Zimmervermietung
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Hopfauer Zimmervermietung in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hopfauer Zimmervermietung auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes (z. b. Schäden am gemieteten Zimmer), ist Hopfauer Zimmervermietung berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt von Hopfauer Zimmervermietung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

  7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
    1. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Zimmerschlüssel können während der Bürozeiten von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr persönlich entgegengenommen werden. Außerhalb dieser Zeit nur nach telefonischer Rücksprache bzw. durch einen am Gebäude außen angebrachten Schlüsselsafe.
    3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
    4. Hopfauer Zimmervermietung kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Hopfauer Zimmervermietung überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

  8. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
    1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Büro der Zimmervermietung, im Voraus zu bezahlen.

  9. Zahlungsmittel/Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
    1. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro.
    2. EC Kart, Eurocard, Visacard, Amex und weitere können wir leider nicht verarbeiten.
    3. Rechnungen die Sie von uns erhalten können Sie selbstverständlich an uns überweisen.

  10. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
    1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Hopfauer Zimmervermietung ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Gebäude eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hopfauer Zimmervermietung keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnisse bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Hopfauer Zimmervermietung ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Zimmer belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Gebäude, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.

  11. Mitgebrachte Speisen und Getränke
    1. Eine Verpflegung von Seiten Hopfauer Zimmervermietung ist nicht Bestandteil des Vertrages.
    2. Da in allen Zimmern eine Küchenzeile vorhanden ist, ist es Ihnen möglich Ihre selbst mitgebrachten Lebensmittel sowohl zuzubereiten als auch zu verzehren.

  12. Nichtrauchen in den Räumen
    1. Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Hopfauer Zimmervermietung das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Hopfauer Zimmervermietung behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindestens 50 Euro in Rechnung zu stellen.
  13. Tiere
    1. Es sind keine Tiere gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Hopfauer Zimmervermietung.

  14. Nebenabreden / Schriftformerfordernis
    1. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  15. Gerichtsstand
    1. Der Gerichtsstand für Kaufleute ist Schweinfurt.

  16. Schlußbestimmung
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

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